Qualität
Das Qualitätsgremium ist zuständig für die Umsetzung der Standards.
Hierfür prüft sie die Anträge zur Standort- und Kursbeantragung.
Änderungen im Verlauf sind diesem Gremium mitzuteilen.
Sie erreichen die Mitglieder Wolfgang Pohlmann, Lili Michaelis, Claudia Franck, Bernhard Düformantel gemeinsam unter qualitaet@ex-in.de
Corona und Qualitätsstandards
Corona forderte auch das Kursgeschehen stark.
Räume wurden durch Abstand zu klein, Module durften nicht durchgeführt werden, u.v.m.
In dieser AG ging es um alternative Angebotsformen der Module.
Die AG sammelte Erfahrungen von Modellversuchen an einzelnen Standorten und erarbeitete, in welcher Form die Kursinhalte zukünftig vermittelt werden können, ohne, dass die Qualität darunter leidet. Eine Empfehlung zu Möglichkeiten wurde verschriftlicht.
Verhältnis von Präsenz- und Onlineanteilen in den EX-IN Modulen
Die Mitglieder der AG, Rainer Schaff, Elias Nolde, Michelle Hübenthal, Karin Aumann und Wolfgang Pohlmann haben sich mit jedem der 12 Module eines EX-IN Kurses auseinandergesetzt. Sie treffen sich mittlerweile virtuell alle 2 – 3 Wochen, um erste Erfahrungen zu berücksichtigen und weiterhin auch die eine oder andere kontroverse Diskussion zu führen. Daraus ist eine erste Empfehlung entstanden, die regelmäßig überarbeitet und vom Vorstand von EX-IN Deutschland e.V. unterstützt wird.
Natürlich ist dies nicht das Non-plus-Ultra, auch nicht überall für jede Situation anwendbar, und doch ermöglich diese Empfehlung die ein oder andere Möglichkeit, Module trotz Einschränkungen durch Corona durchzuführen.
Möglichkeiten und Alternativen, die erarbeitet wurden und weiter werden, bieten auch Chancen. Z.B. die Chance Menschen, Teilnehmer*innen der Kurse, die diese Möglichkeit bisher nicht hatten, an Bildung, Online unterstützt, teilhaben zu lassen. Oder auch Kursinhalte noch kreativer mitzugestalten.
Weiterhin gehen wir davon aus, dass Abweichungen von den Standards in schriftlicher Form bei der AG Qualität und dem Vorstand möglichst mit Vorlauf beantragt werden. Solltet ihr weitere oder andere Veränderungen der Kursgestaltung erwägen, stimmt diese bitte unbedingt mit uns als Vorstand ab. Wir werden diese dann mit der AG rückkoppeln. Für eine Rückmeldungen an die Antragssteller brauchen wir max. 3 Wochen.
Darüber hinaus ist es für uns von hoher Wichtigkeit, das Ihr Eure standortbezogenen Erfahrungen mit (vereinbarten) Änderungen, Ideen und kreativen Umsetzungen ebenfalls in schriftlicher Form mit der AG „Qualitätsstandards und Corona“ teilen würdet. Wir möchten diese in der AG reflektieren, um weitere Empfehlungen zu bündeln und allen zugängig zu machen.
Wir möchten euch Mut machen, kreativ Ideen zu entwickeln, auch mit dem Risiko, dass Umsetzungen nicht funktionieren könnten und schlimmsten Falles dann auch mal keine Anerkennung des Modules im vor hinein möglich ist.
Wir gehen davon aus, dass irgendwann wieder Kurse unter „normalen Bedingungen“ durchgeführt werden und gleichzeitig dann auch neue Erfahrungen mit einfließen können.
Grundsätzliche Fragestellungen im Hinblick auf die Implementierung von Online-Angeboten in die EX-IN Kursstruktur können sein:
- Wie sehen die Bedürfnisse der Kursteilnehmenden aus?
- Was ist technisch und organisatorisch umsetzbar?
- Welche Online-Formate eigenen sich zur Erreichung der Modul- bzw. Kursziele?
Weiterhin ist zu bedenken, dass der Einsatz von online organisierten Modulanteilen grundsätzlich mit einem hohen Organisationsaufwand verbunden ist, was sich auch auf Mischformen von Präsenz- und Onlineanteilen in einem Modul bezieht. Ein Beispiel für die Unterschiede zwischen Präsenz- und Onlinemodulen verdeutlicht eine Tabelle. Gleichzeitig ist es wichtig, dass in methodisch-didaktischer Ebene die im EX-IN Curriculum niedergelegten Ziele der Module in nachvollziehbarer und plausibler Weise heruntergebrochen und online angeboten werden.
Empfehlung zum Datenschutz
Im Rahmen der datenschutzrechtlich konformen Umsetzung von online organisierten Modulen bzw. Modulinhalten sind die Teilnehmenden bei der Verwendung einer Videokonferenzsoftware vorab über die Datenverarbeitung i.S.d. Art. 13 DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person) zu informieren. Für die Durchführung der Videokonferenzen gelten die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter.
Die Übersicht zu den einzelnen Modulen findet ihr unter Downloads