Länderrat

Der Verein EX-IN Deutschland e.V. ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. In fast allen deutschen Bundesländern ist EX-IN vertreten. Es wurde ein Gremium notwendig, um die Nähe zwischen den einzelnen Mitgliedern und dem Vorstand zu unterstützen sowie Austausch zu ermöglichen. Dabei geht es um eine gemeinsame Verwirklichung der Weiterentwicklung und einer fortschreitenden Etablierung von EX-IN.

Nach konstruktiver Vorarbeit der AG Regionalisierung wurden in vielen Bundesländern kommissarische Landessprecher*Innen eingesetzt. Jedes Bundesland soll von zwei Landessprechern vertreten sein, von denen mindestens einer EX-IN Genesungsbegleiter*in, oder EX-IN Angehörigenbegleiter*in ist.


Ihren Ansprechpartner erfahren Sie auf der Seite Landessprecher


Die Landessprecher*innen gründeten den Länderrat, in den alle Bundesländer ihre zwei Vertreter entsenden.
Dieses Gremium gewährleistet den Informationsaustausch über Entwicklungen in den Ländern, relevanten politischen Gremien und Kooperationspartnern zum Thema EX-IN.

Die Mitglieder des Länderrates wählen zwei Vertreter, welche eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten.

Auftrag an die Landessprecherinnen und Landessprecher

  1. Förderung von Vernetzung und Kooperation
  2. Empfehlung von 3 Treffen im Jahr
  3. Intervision und inhaltlicher Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen
  4. Erforschung der Finanzierbarkeit der Tätigkeit des Landessprechers
  5. Vereinheitlichung des Wahlrechts in den Bundesländern für die nächste Wahl der Landessprecher*innen
  6. Weiterentwicklung der Kommunikations- und Beschlussstruktur zwischen Vorstand und Landessprecher
  7. Bestückung der Internetseite von EX-IN Deutschland
  8. Regelmäßiger Bericht des Landessprecherrates über die Entwicklungen in den Ländern

Derzeit beschäftigt sich der Länderrat mit der Ablösung der Kommissarischen Landessprecher durch Wahl der Landessprecher in den Ländern.

Zur Wahl der Landessprecher*innen

Die bisherigen kommissarischen Landessprecher*innen sind zuständig in den jeweiligen Bundesländern eine Wahl zu organisieren und abzuhalten. Es sind die jeweiligen Landesvereine, Landesverbände, Interessengemeinschaften, Netzwerke oder informelle Treffen und Einzelne, die irgendwie erreichbar sind, einzubeziehen. Hierbei ist der Datenschutz zu berücksichtigen. Dort, wo keine Daten zur Erreichbarkeit vorhanden sind, kann die Geschäftsstelle von EX-IN Deutschland e.V. zu Rate gezogen werden.

In den Bundesländern, in denen es noch keine kommissarischen Landessprecher*innen gibt, kann sich jeder Berechtigte dieser Aufgabe widmen.

  • Zum/r Landesprecher*in gewählt werden können alle EX-IN Genesungsbegleiter, EX-IN Angehörigenbegleiter, Trainer*innen mit gültigem von EX-IN Deutschland e.V. ausgestelltem Zertifikat, die in dem jeweiligen Bundesland wohnen.

Als Landessprecher*in müssen diese Mitglieder bei EX-IN Deutschland e.V. sein

  • Wahlberichtigt sind alle EX-IN Genesungsbegleiter, EX-IN Angehörigenbegleiter, Trainer*innen mit gütigem von EX-IN Deutschland e.V. ausgestelltem Zertifikat, die in dem jeweiligen Bundesland wohnen.

Wir empfehlen den einzelnen EX-IN Kursabsolventen eine Datenschutzerklärung vorzulegen, die eine Erreichbarkeit ermöglicht.

Eine konkretere Aufgabenstellung der Landessprecher*innen wird erarbeitet.