Aufruf der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Aufarbeiten, was geschah
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
Der Aufruf richtet sich an Personen, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.
Dieser Personengruppe soll eine einmalige Entschädigungszahlung erhalten und sich dafür bei der Stiftung melden.